Rechtsprechung
BVerwG, 29.05.1997 - 6 B 2.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Gründe für die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe - Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht durch das Verwaltungsgericht - Antrags- und Gewissensgründe eines ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.09.1996 - 27 A 166.95
- BVerwG, 29.05.1997 - 6 B 2.97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 6 B 2.97
Es durfte sich über die von ihm selbst anerkannte Notwendigkeit, sich einen persönlichen Eindruck vom Kläger zu verschaffen, nur dann hinwegsetzen, wenn es die für seine Sachentscheidung erforderliche Überzeugung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe auf andere Weise gewinnen konnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11).Diese Schlußfolgerung ist rechtlich nicht zu beanstanden und trägt die in freier Beweiswürdigung gewonnene Überzeugung des Gerichts, daß der Kläger durch eine mögliche Heranziehung zum Kriegsdienst nicht so schwer getroffen würde, wie dies bei einer echten Gewissensentscheidung der Fall wäre (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1986 - a.a.O.).
- BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94
Abgrenzung der Verhandlungsunfähigkeit von Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 6 B 2.97
Das Verwaltungsgericht hatte nach dem festgestellten Sachverhalt den Kläger rechtzeitig zum Termin am 9. September 1996 geladen und außerdem sein persönliches Erscheinen angeordnet, um auf diese Weise zum Zweck einer zügigen Verfahrensabwicklung (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 6 B 32.94 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 44) sicherzustellen, daß er in der mündlichen Verhandlung als Beweismittel zur Verfügung stand.
- BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98
Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen
cc) Die fehlende Zustimmung des Personalrats zu einem Personalfragebogen (§ 75 Abs. 3 Nr. 8 BPersVG) nimmt dem Arbeitgeber jedoch nicht seine individualrechtlichen Befugnisse, bei wahrheitswidriger Beantwortung zulässigerweise gestellter Fragen durch den Arbeitnehmer diesen zu entlassen bzw. den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten (BVerwG 28. Januar 1998 - 6 B 2/97 - ZfPR 1998, 113; offengelassen BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - nv.;… GK-Kraft, BetrVG, 6. Aufl. § 94 Rn. 33;… ErfK-Hanau/Kania, § 94 BetrVG Rn. 3;… Etzel, Betriebsverfassungsrecht, 5. Aufl. Rn. 786; Raab, ZfA 1997, 183, 227;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 94 Rn. 34;… aA Klebe in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 94 Rn. 25;… aA für den Fall, daß die Zulässigkeit der betreffenden Frage zweifelhaft sein kann: Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 94 Rn. 34; für ein Beweisverwertungsverbot: Fischer, BB 1999, 154, 156).